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AGB

Spezialisierte Reinigungsdienste für Flotten, Unternehmen und Privatkunden.

1. Vertragsgegenstand

Dieses Dokument legt die Bedingungen fest, die die Erbringung der Dienstleistung für spezialisierte Reinigung, Desinfektion und Aufbereitung von Privatfahrzeugen und/oder gewerblichen Flotten (im Folgenden „die Dienstleistung“) regeln, die von REAL GW LLC (im Folgenden 4 LABS DETAIL) zugunsten des Kunden [Name des Kunden/Unternehmens] (im Folgenden „der Kunde“) angeboten wird.

2. Leistungsbeschreibung

Die Dienstleistung umfasst die Tiefenreinigung, Desinfektion, Hygienisierung und den ästhetischen Schutz der Karosserie, des Innenraums, der Polsterung und der sichtbaren Komponenten der Fahrzeuge gemäß dem vereinbarten Arbeitsplan und der im beigefügten Kostenvoranschlag/Vertrag festgelegten Häufigkeit. Die Dienstleistung beschränkt sich auf die ästhetische Aufbereitung und Reinigung; mechanische Wartung, elektrische Reparaturen oder jegliche technische Eingriffe am Motor, die nicht rein ästhetischer Natur sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Beauftragungsprozess

3.1. Kostenvoranschlag: Die Anforderung der Dienstleistung durch den Kunden führt zur Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags/Vertrags, in dem der Fahrzeugtyp, der Bestand der Einheiten (bei Flotten), die Häufigkeit, die Zeiten und der geltende Tarif festgelegt werden.

3.2. Annahme: Die Beauftragung gilt mit der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags/Vertrags oder durch die schriftliche Bestätigung der Dienstleistung und/oder die Zahlung der entsprechenden Anzahlung als formalisiert.

3.3. Gültigkeit: Der Kostenvoranschlag/Vertrag hat die darin angegebene Laufzeit. Bei Flottenvereinbarungen gilt mangels Angabe eine verlängerbare Laufzeit von 12 Monaten, wobei eine Nichtverlängerung 30 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen ist.

4. Pflichten des Dienstleisters (4Labs Detail)

4.1. Einhaltung: Die Dienstleistung mit der in der Fahrzeugaufbereitungsbranche üblichen Sorgfalt und Professionalität auszuführen, unter Einsatz von qualifiziertem Personal, fortschrittlichen Techniken und spezialisierten Produkten, die die Hygiene und den Schutz der Fahrzeugoberflächen garantieren.

4.2. Zeiten: Die vereinbarten Zeiten für die Erbringung der Dienstleistung einzuhalten, um die Auswirkungen auf die betriebliche Verfügbarkeit der Flotte oder die persönliche Nutzung des Fahrzeugs des Kunden zu minimieren.

4.3. Versicherung: Über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die mögliche Schäden abdeckt, die direkt aus der Erbringung der Dienstleistung resultieren.

5. Pflichten des Kunden (Fahrzeuge und Flotten)

Zugang und Verfügbarkeit: Der Kunde muss 4 LABS DETAIL den Zugang zu den Einheiten (Fahrzeugen) am zuvor vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit garantieren. Im Falle von Flotten stellt der Kunde eine Liste der Kennzeichen der zu bearbeitenden Fahrzeuge zur Verfügung.

Zustand der Fahrzeuge: Der Kunde verpflichtet sich, die Fahrzeuge frei von persönlichen Wertgegenständen von hohem Wert zu übergeben. 4 LABS DETAIL übernimmt keine Haftung für nicht zuvor deklarierte Gegenstände.

Arbeitsbereich: Wenn die Dienstleistung vor Ort erbracht wird (Mobile), muss der Kunde einen sicheren und geeigneten Platz für die Reinigungsarbeiten bereitstellen, mit Zugang zu Wasser- und Stromanschlüssen, falls erforderlich (sofern nicht anders vereinbart).

Abnahme und Unterschrift: Der Kunde oder eine autorisierte Person muss nach Abschluss der Dienstleistung anwesend sein, um die Übergabeinspektion durchzuführen und die Konformität der ausgeführten Arbeiten zu unterzeichnen.

6. Gebühren und Rechnungsstellung

6.1. Tarif: Die Gebühr für die Dienstleistung entspricht dem im Kostenvoranschlag/Vertrag vereinbarten Betrag, welcher die Bemessungsgrundlage und die in Spanien geltende Mehrwertsteuer (MwSt.) enthält.

6.2. Rechnungsstellung: Die Abrechnung erfolgt monatlich/vierteljährlich/gemäß Vereinbarung und ist zahlbar per Banküberweisung/Lastschrift/Sonstiges innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum.

6.3. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anfallen; dies berechtigt den Dienstleister zudem, die Erbringung der Dienstleistung bis zur Begleichung der ausstehenden Forderungen auszusetzen.

7. Änderungen und Kündigung

7.1. Leistungsänderung: Jegliche Änderung der Anzahl der Fahrzeuge in der Flotte oder der Reinigungshäufigkeit muss schriftlich vereinbart werden und führt zur Erstellung eines neuen Kostenvoranschlags oder Nachtrags.

7.2. Kündigung: Jede Partei kann den Vertrag im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Pflichten durch die andere Partei nach vorheriger schriftlicher Mitteilung kündigen.

8. Haftpflicht und Gewährleistung

8.1. Schäden: Der Dienstleister haftet für Sachschäden an den Fahrzeugen, die direkt und nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals während der Erbringung der Dienstleistung verursacht wurden, im Rahmen der Einschränkungen seiner Haftpflichtversicherung.

8.2. Ausschlüsse: Der Dienstleister haftet nicht für bereits vorhandene Schäden (Kratzer, Beulen, Lackabnutzung, vorbestehende elektrische Defekte) oder für Schäden, die aus dem vorherigen Verschleißzustand des Fahrzeugs resultieren.

9. Gerichtsstand

Für die Beilegung aller Konflikte oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Ausführung dieses Vertrags ergeben, unterwerfen sich die Parteien den Richtern und Gerichten von Manacor und verzichten ausdrücklich auf jeden anderen ihnen eventuell zustehenden Gerichtsstand.



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